ÖJC empfiehlt Abwarten bei Vorratsdatenspeicherung
28. Jul, 11:59
Der ÖJC begrüßt grundsätzlich das Bemühen der Ministerin, die geäußerten Bedenken der betroffenen Berufsgruppen ernst zu nehmen doch leider ist nach wie vor das Kernproblem nicht gelöst.
Die Bestimmungen der Strafprozessordnung sind eindeutig und besagen, dass das Recht eines Journalisten zur Aussageverweigerung nicht umgangen werden darf.
Insbesondere sind die Anordnung oder Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen wie die Beschlagnahme von Briefen, Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung sowie Überwachung von Nachrichten unzulässig, soweit dadurch das Recht eines Journalisten die Aussage zu verweigern, umgangen wird. Eine Anordnung und Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen wie die Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung sowie Überwachung von Nachrichten eines Journalisten darf nur dann durchgeführt werden, wenn der Journalist persönlich dringend tatverdächtig ist und ein Rechtschutzbeauftragter nach Prüfung und Kontrolle der Anordnung der Staatsanwaltschaft diese Maßnahmen genehmigt.
Es ist aus der Sicht des ÖJC somit eindeutig kein Grund gegeben, Vorratsdaten von Journalisten oder auch von anderen Personen, die einer beruflichen Schweigepflicht unterliegen zu speichern, da diese laut der Strafprozessordnung ohnehin nicht in einem Strafverfahren verwendet werden dürfen.
Der Eingriff von Polizeibehörden ohne jegliche richterliche Kontrolle hat bei den Vorratsdaten nichts verloren und wird daher vom ÖJC abgelehnt. Auch ist es den Telekommunikationsunternehmen nicht möglich, bei einer Anfrage der Staatsanwaltschaft zu unterscheiden, ob es sich um einen privaten Anschluss eines Journalisten handelt oder nicht.
Die Führung einer Robinson-Liste oder auch White-List ist gefährlich, da auch diese journalistenbezogene Daten enthalten muss.
Daher wird die Vorratsdatenspeicherung vom ÖJC nach wie vor abgelehnt. Der ÖJC lehnt auch die nach wie vor im Entwurf vorgesehene Bestimmung ab, dass bei Verwaltungsübertretungen Stammdaten an Behörden übermittelt werden dürfen.
Der ÖJC begrüßt die im Gesetzentwurf im





